Wegen einer Straftat kann man Anzeige erstatten, am besten bei der Staatsanwaltschaft. Die, und nur die, kann dann, muß aber nicht, Anklage erheben. Dann kommt es zu einem Strafverfahren gegen den Angeklagten.
Wegen eines Schadens (Vermögensschaden, Sachschaden, Körperschaden, Geschäftsschädigung) kann man den mutmaßlichen Schädiger verklagen, man reicht Klage ein. Dann entscheidet ein Richter, ob die Klage zulässig ist. Wenn ja, wird der mutmaßliche Geschädigte zum Kläger, der mutmaßliche Schädiger zum Beklagten. Beide Parteien befinden sich dann in einem Zivilverfahren.
Daneben gibt es Mischformen, z.B.: Entscheidet man sich für eine Anzeige, kann man in bestimmten Straffällen als Nebenkläger neben den Staatsanwalt treten. Auch gibt es, siehe Strafprozeßordnung, in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Privatklage via Strafantrag, aber nie eine private Anklage.
Alan Posener, der das Gaza-Massaker bejubelt hat, weiß von all dem nichts; und der Redakteur, der Poseners jüngste Pöbelei in Die Welt* gesetzt hat, auch nicht. Dafür wissen Posener und Weltredaktion genau, wer Antisemit ist: nämlich Alle außer denen, die das Gaza-Massaker bejubelt haben.


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Originalartikel veröffentlicht am 1.3.2010
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