Wie ich gerade von der VG-Wort, unserer Rechtevertretung in Deutschland erfahre, hat Google - weltgrösste Suchmaschine im Internet - seit 2004 heimlich, still und leise angefangen, bis heute 7 Millionen Bücher aus der ganzen Welt einzuscannen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und damit die Rechte von Millionen Autoren und Übersetzern verletzt. Die amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände nahmen den Kampf gegen Google auf wegen Verletzung von Urheberrrechten in einer "Class action", die es im deutschen Recht nicht gibt. D.h. diese Form der Klage betrifft alle Mitglieder einer "class", also alle Autoren-, Übersetzer- und Verlegerverbände der ganzen Welt.
Im Herbst 2008 kam es zu einer Vereinbarung zwischen den amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden und Google, der noch der Genehmigung des zuständigen Gerichts in New York bedarf. Dieser Vergleich, der sich ausschliesslich auf amerikanisches Territorium bezieht, gilt zwar rückwirkend, aber nur ab 5. Januar 2009. Er räumt Goggle umfangreiche Nutzungsrechte ein, auch für urheberrechtlich geschützte vergriffene Werke, die ein Autor allerdings verbieten lassen kann. (1) Für Digitalisierungen, die Google bereits vorgenommen hat und bis zum 5. Mai 2009 noch vornehmen wird, muss Google eine Art von Pauschale bezahlen. Diese Ansprüche müssen allerdings bis zum 5. Januar 2009 geltend gemacht werden.
Die VG-WORT hat diesem Vergleich im wesentlichen zugestimmt, will aber erstens allen ihren Mitgliedern empfehlen, dass sie (die VG-Wort) die Rechte aller kollektiv vertritt (in Absprache mit den Schwestergesellschaften in Österreich und der Schweiz, um sicher zu stellen, dass die Vergütungen sicher eingezogen werden. Sie will zweitens auch noch ihre Mitglieder zu Worte kommen lassen.
Für weitere und ausführlichere Informationen besuchen Sie bitte http://www.googlebooksettlement.com/r/home?hl=de&cfe_set_lang=1 oder rufen Sie kostenlos an 00 800 8000 3300
(1) Der Vergleich berechtigt Google u.a. urheberrechtlich geschützte Bücher und Beilagen in den USA einzuscannen und eine elektronische Datenbank zu verwalten. Bei vergriffenen und, wenn es die Rechtein- haber erlauben, auch noch erhältlichen Büchern, hat Google die Möglich- keit, Zugriffe auf einzelne Bücher und institutionelle Abonnements zur Datenbank zu verkaufen sowie zu beziehen, einzublenden und die Bücher in anderer Weise zu verwenden. Die Rechteinhaber können allerdings jederzeit Google gegenüber die Verwendungsweise abändern. Google verpflichtet sich zur Erstellung eines Registers 34.5 Mill.$ zu zahlen und 45 Mill.$ für Auszahlungen bereitzustellen. Mittels des Buchregisters wird Google den Rechteinhabern 63% aller Einnahmen von dieser Verwendung zahlen.
Quelle: der Autor
Originalartikel veröffentlicht am 8.4.2009
Über den Autor
Einar Schlereth ist ein Mitglied von Tlaxcala, dem Übersetzernetzwerk für sprachliche Vielfalt. Dieser Artikel kann frei verwendet werden unter der Bedingung, daß der Text nicht verändert wird und daß sowohl der Autor als auch die Quelle genannt werden.
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